Es gibt – grob gesehen – zwei Arten von Urheberrechtsverletzung (völlig unabhängig von jeder juristischen Sichtweise):
- der „unberechtigte Konsum“ – ich konsumiere ein Werk, ohne mir vorher das Recht verschafft zu haben, das Werk zu konsumieren. Ich wage zu behaupten, dass es praktisch niemanden gibt, der das nicht schonmal gemacht hat und viele Varianten dieses Vorgang sind sogar (noch) völlig legal. Die Lobby nennt den Vorgang „Raubkopieren“ und eine halbe Armee moralisch teils sehr fragwürdiger Anwälte verdient daran eine goldene Nase.
- die (nennen wir’s mal) „unberechtigte Vorteilsnahme“. D.h. ich verschaffe mir durch eine Verletzung der Rechte eines Dritten einen Vorteil bzw. eine Belohnung. Z.B. Geld, Sachleistungen… oder einen Doktortitel.
Für mich ist die letztere Form (das „Schmücken mit fremden Federn“) die eindeutig schlimmere Form. Es ist nämlich nicht nur das bloße „Kopieren“, wobei u.U. ein kleiner Teil der Tantiemen verloren geht. Es ist die totale Enteignung des Urhebers. Jemand anders behauptet jetzt, das Werk geschaffen zu haben und setzt seinen Namen drunter UND verdient jetzt vielleicht auch noch Geld damit.
Für unsere Regierung scheint der letztere Fall allerdings voll in Ordnung zu sein. Das ekelt mich an. Schämt euch.